AGB | Storno
Sport-Räpple GmbH
Stornobedingungen für Tagesausfahrten und Tagesevents Ski Sport Räpple:
- Bis 7 Tage vor Reisebeginn: kostenlos
- 6-3 Tage vor Reisebeginn: € 40,- pro Person
- Ab 2 Tage vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen: keine Erstattung
Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an skiausfahrten@intersport-raepple.de erfolgen.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei allen Skiausfahrten 30 Personen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, die Ausfahrten abzusagen und den Reisepreis zu erstatten.
Im Fall der Insolvenz werden erhaltene Kundenzahlungen umgehend zurückerstattet.
Stornobedingungen für alle Wochenendausfahrten, Skispringen Oberstdorf, alle Langlauf-, Schneeschuh- und Skitourenangebote:
Die Stornobedingungen der Veranstalter entnehmen Sie bitte den jeweiligen AGB ́s:
(siehe nachfolgend)
- felsland
- Fischer Omnibus Reisen GmbH & Co. KG
- E. Hartmann Reisen OHG
Zahlung
Sie können unsere Tagesausfahrten einfach und bequem nach Onlinebuchung per PayPal, Kreditkarte und Sofortüberweisung bezahlen.
Bei den Wochenendveranstaltungen, der Fahrt zur Vierschanzentournee und den felsland-Events geht Ihre Online-Anmeldung direkt zum Veranstalter und wird dort bearbeitet und in Rechnung gestellt.
Stornobedingungen
Felsland Events
Langlauf Kurs, Langlauf Camp und Schneeschuh
Allgemeine Buchungshinweise & Vertragsgrundlagen
Anmeldung, Wetter und Risiko:
Winterwetter kann schön, manchmal aber auch überraschend rau sein. Dem Konzept einer Outdoorveranstaltung entsprechend suchen und bieten wir das Erlebnis und die Erfahrung, bei Wind und Wetter draußen unterwegs zu sein. Deshalb finden unsere Veranstaltungen bei jedem Wetter statt und zwar unter der Voraussetzung der größtmöglichen Sorgfalt in der Durchführungsorganisation und der Abwägung möglicher Risiken. Objektive Risiken und erhöhte Anforderungen (gerade durch Wettereinflüsse) können dennoch nie vollständig ausgeschlossen werden, daher erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Durch Wetter- oder Schneeverhältnisse bedingte Ablaufänderungen, speziell auch zu Deiner eigenen Sicherheit, behalten wir uns ausdrücklich vor. Muss eine Tour vor Ort oder in deren Verlauf ohne Ersatzleistung abgebrochen werden, unterbreiten wir Dir ein für beide Seiten faires Angebot (z.B. in Form einer Gutschrift). Wird die Veranstaltung durch uns (z.B. bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Wetterprognosen, die keine sichere Durchführung zulassen) im Vorfeld abgesagt, bieten wir Dir die Rückzahlung des Kurspreises an oder Du verwendest den Betrag als Gutschrift für eine andere Veranstaltung.
Zahlung, Storno, Umbuchung
Die Anmeldung auf Basis unserer AGB (Teilnahmebedingungen) und Datenschutzerklärung (s.u.) erfolgt verbindlich! Eine Buchungsbestätigung durch uns erhältst Du umgehend per Email. Zeitnah zur Buchungsbestätigung folgt die Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen. Veranstaltungen, die kurzfristig vor Kurs- oder Programmbeginn gebucht werden, sind sofort zur Zahlung fällig.
Der Rücktritt von einer Anmeldung ist uns umgehend schriftlich per Email mitzuteilen. Es werden mindestens eine Bearbeitungsgebühr und bei kurzfristigen Rücktritten auch pauschale Storno- bzw. Ausfallkosten gemäß unserer Teilnahmebedingungen (www.felsland.de -> AGB) einbehalten. Eine gesondert abzuschließende freiwillige Reiserücktrittversicherung sichert Stornokosten ab. Wir beraten Dich gerne. Solltest Du im Zuge des Rücktritts an einer Umbuchung auf andere felsland-Veranstaltung interessiert sein, kommen wir Dir auf Basis unserer AGB (siehe Hinweis Umbuchung) gerne entgegen.
Vereinfachte Sonderregelung für die Umbuchung von Tagesprogrammen:
Tagestouren können bis 14 Tage vor der Veranstaltung für pauschal EUR 15,-/Person und bis 3 Tage vor der Veranstaltung für pauschal EUR 30,-/Person abweichend von den AGB umgebucht oder als Gutschrift angelegt werden, sofern wir dieser Umbuchung zustimmen können.
Datenschutz und Bildrechte
Zur Auftragsbearbeitung und Veranstaltungsdurchführung benötigen wir aktuelle personenbezogene Daten. Bitte achte darauf, uns vollständige und korrekte Angaben zu Name, Adresse, Tel., E-Mail zu übermitteln und Deine Daten auch für andere Teilnehmer frei zu geben, solltest Du eine Fahrgemeinschaft suchen oder bieten (s.u.). Zu den felsland-Angeboten versenden wir 3 – 4x/ Jahr Infomails. Du hast jederzeit die Möglichkeit Dich von diesen Infomails abzumelden und Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten, deren Löschung Du verlangen kannst, sollten diese nicht mehr Auftragsrelevant und wir nicht zur Speicherung berechtigt oder verpflichtet sein. (www.felsland.de -> datenschutz)
Bilder, die bei einer Veranstaltung gemacht werden, benötigen wir evtl. zu Werbezwecken auf Print- und Webmedien. In Absprache werden diese Bilder auch allen Teilnehmern nach dem Kurs als Erinnerung zugänglich gemacht. Solltest Du auf einzelnen Bildern groß und deutlich in Einzelaktion erkennbar und mit unserer Nutzung, bzw. der Veröffentlichung in der Teilnehmergruppe nicht einverstanden sein, bitten wir Dich, uns dies vorab mitzuteilen.
felsland, robert-bosch-str. 38-40, 72810 gomaringen | tel 07071-367165 | info@felsland.de | www.felsland.de
Reisebedingungen
Hartmann Reisen
Wochenendausfahrten
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der E. Hartmann Reisen OHG, nachstehend „HR“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von HR und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von HR für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von HR vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von HR vor, an das HR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit HR bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist HR die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die von HR gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von HR erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde HR den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 8 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch HR zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird HR dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von HR erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von HR im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde HR den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 8 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. HR ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von HR beim Kunden zu Stande.
1.4. HR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, EMails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. HR und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 7 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl HR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist HR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von HR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind HR vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. HR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von HR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von HR gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte HR für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber HR unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert HR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann HR eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von HR unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. HR hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei HR wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet. Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung Zugang vor Reisebeginn
A B C D E F G
Bis 45 Tage 0% 0% 10% 15% 30% 10% 0 €
44 bis 31 Tage 0% 0% 20% 25% 40% 20% 0 €
30 bis 15 Tage 0% 0% 35% 40% 50% 30% 0 €
14 bis 7 Tage 0% 0% 50% 55% 60% 50% 0 €
6 bis 3 Tage 0% 30% 60% 70% 80% 70% 0 €
2. Tag 0% 50% 70% 75% 85% 80% 25 €
1 Tag 0% 50% 70% 75% 85% 85% 30 €
Am Reisetag oder
bei Nichtanreise 50% 90% 90% 90% 95% 90% 35 €
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, HR nachzuweisen, dass HR überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von HR geforderte Entschädigungspauschale.
4.3. HR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit HR nachweist, dass HR wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist HR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.4. Ist HR infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat HR unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
4.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von HR durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie HR 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
5.1. HR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von HR beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) HR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) HR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt von HR später als • 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, • sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen, ist unzulässig.
5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.4 gilt entsprechend.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1. HR kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von HR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von HR beruht.
6.2. Kündigt HR, so behält HR den Anspruch auf den Reisepreis; HR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HR aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
7.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit HR infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von HR vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von HR vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an HR unter der mitgeteilten Kontaktstelle von HR zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von HR bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von HR ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.2. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er HR zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von HR verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von HR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
8.2. HR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von HR sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. HR haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationsflichten von HR ursächlich geworden ist.
9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber HR geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1. HR wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Passund Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
10.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zollund Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn HR nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
10.3. HR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde HR mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass HR eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
11.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
11.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. HR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass HR nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. HR weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online- Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
11.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und HR die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/ Reisende können HR ausschließlich an deren Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen von HR gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HR vereinbart.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2020
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Reiseveranstalter ist:
E. Hartmann Reisen OHG
Geschäftsführer: Melanie Wekenmann und Eugen Hartmann
Handelsregistergericht Stuttgart (HRA 390191)
Schönbuchstr. 59 72108 Rottenburg-Oberndorf
Tel.:07073/91500 Fax: 07073/915025
E-Mail: info@hartmann-reissen.eu Stand dieser Fassung: Juni 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Tagesfahrten
Firma Fischer Omnibusreisen GmbH & Co. KG
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Fischer Omnibusreisen GmbH & Co. KG (nachfolgend „FOR“), bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von FOR; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1 FOR erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen FOR und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit FOR getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit FOR anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit FOR ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4 Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von FOR. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen für Pauschalangebote von FOR Anwendung.
2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1 Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von FOR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von FOR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 10.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.
2.2 Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von FOR zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch FOR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. FOR informiert den Kunden bei Anmeldung telefonisch über die Abfahrtszeiten, bei anderen Abfahrtszeiten oder -orten gegenüber der Ausschreibung informiert FOR bis ca. 1 Woche vor Abfahrt den Kunden telefonisch.
2.3 FOR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1 Die geschuldete Leistung von FOR besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit FOR, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.3 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von FOR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4 Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit FOR. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und FOR vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2 Der Fahrpreis ist bei Antritt der Tagesfahrt direkt im Bus zu entrichten. Bei Tagesfahrten mit Eintrittskarten zu Theatern, Musicals oder mit sonstigen Tickets ist die Zahlung 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Fahrt nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.3 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und FOR zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist FOR be-rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 6 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
5.1 Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von FOR zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl FOR zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
5.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) FOR hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die FOR durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
6. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
6.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit FOR nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
6.2 Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens FOR ein Stornierungsentgelt berechnet und zwar i. H. v. 30% des Gesamtpreises, wenn die Kündigung am 6.-3. Tag vor Reisebeginn erfolgt, i.H. von 70% des Gesamtpreises, wenn die Kündigung am 2.-1. Tag vor Reisebeginn erfolgt. Dieses Stornierungsentgelt gilt auch entsprechende Ansprüche von FOR im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit FOR ab.
6.3 Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. FOR hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die FOR durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von FOR an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
6.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, FOR nachzuweisen, dass FOR überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.
6.5 FOR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit FOR nachweist, dass FOR wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht FOR einen solchen Anspruch geltend, so ist FOR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von FOR sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
7. Haftung von FOR; Versicherungen
7.1 Eine Haftung von FOR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von FOR nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
7.2 FOR haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von FOR ursächlich oder mitursächlich war.
7.3 Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversiche-rung ausdrücklich empfohlen.
8. Rücktritt von FOR wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1 FOR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch FOR muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) FOR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) FOR ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von FOR später als 2 Tage vor Leistungsbeginn bzw. später als 14 Tage vor Leistungsbeginn bei Reisen, die vor Reisebeginn zur Zahlung fällig sind, ist unzulässig.
8.2 Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
9.1 FOR kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von FOR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
9.2 Kündigt FOR, so behält FOR den Anspruch auf den Leistungspreis; FOR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die FOR aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
10. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen
10.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOR für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von FOR als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
10.2 FOR und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.
10.3 FOR haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von FOR – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von FOR angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit FOR vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von FOR enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von FOR vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.
10.4 FOR haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit FOR abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
10.5 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für FOR Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens FOR anzuerkennen.
11. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FOR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann FOR nur am Sitz von FOR verklagen.
11.2 Für Klagen von FOR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FOR vereinbart.
11.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und FOR anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
11.4 FOR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass FOR nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für FOR verpflichtend würde, informiert FOR die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. FOR weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
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München | Stuttgart, 2018
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Veranstalter der Tagesfahrten ist:
Fischer Omnibusreisen GmbH & Co. KG
Handelsregister Stuttgart HRA 231028
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Fischer Omnibusreisen Verwaltungs-GmbH, Weilheim/Teck
Handelsregister Stuttgart HRB 230726
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Am Wasserrain 4
D-73235 Weilheim/Teck
Telefon: +49 /(0)7023/9521-0
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Stand dieser Fassung: Juli 2018